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Anzeige von Erzeugnissen als diätetisches Lebensmittel

Anzeige und Prüfung bei Inverkehrbringen von Erzeugnissen als diätetisches Lebensmittel

Hersteller oder Einführer einer bilanzierten Diät oder eines diätetischen Lebensmittels müssen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Inverkehrbringen der Diät oder Lebensmittel anzeigen.

Die Anzeige muss spätestens beim ersten Inverkehrbringen unter Vorlage eines Musters des für das Erzeugnis verwendeten Etiketts erfolgen.

Hinweis: Wurde das diätetische Lebensmittel bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebracht, so ist in der Anzeige zusätzlich die Behörde des anderen Mitgliedstaates anzugeben, bei der die erste Anzeige erfolgt ist.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)